Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 06.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2055
OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 1999 - 22 U 90/99 (https://dejure.org/1999,2055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechnungen; Prüfbarkeit; Skontoabzug; Skonto; Skontofrist; Zahlung; Auftrag; Auftraggeber

  • Judicialis

    BGB § 631

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Vereinbarung von Skonto

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Skonto: Anforderungen an rechtzeitige Rechnungsprüfung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verliert der Auftraggeber das vereinbarte Skonto? (IBR 2000, 112)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 820 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 545
  • NZBau 2000, 78
  • BauR 2000, 728
  • BauR 2000, 729
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
    Eine derartige Bestimmung ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners, da er für die Dauer der Gewährleistung das Bonitätsrisiko des Verwenders tragen muß, dieser aber - von Mißbrauchsfällen abgesehen den Bürgschaftsbetrag einfordern kann, ohne die Hauptforderung darlegen zu müssen (BGH NJW 1997, 2598 (2599) = BauR 1997, 829, 830/831).
  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
    Entgegen der offenbar von der Klägerin vertretenen Auffassung sind nicht die auf S. 2 des Schriftsatzes vom 26.01.1999 (Bl. 58 GA) aufgeführten Zahlungseingänge, sondern die Zeitpunkte der Zahlungshandlungen maßgeblich, die sich aus den Vermerken der Beklagten auf den Abschlagsrechnungen ergeben (vgl. BGH BauR 1998, 398 (399); OLG Düsseldorf, BauR 1992, 783 (785)) .
  • OLG Hamm, 07.02.1995 - 21 U 73/94

    Skontoabzug auch bei teilweiser Zahlung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamm (OLGR 1995, 134 = NJW-RR 1995, 856) ist auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1992 - 23 U 220/91

    Skontoabrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99
    Entgegen der offenbar von der Klägerin vertretenen Auffassung sind nicht die auf S. 2 des Schriftsatzes vom 26.01.1999 (Bl. 58 GA) aufgeführten Zahlungseingänge, sondern die Zeitpunkte der Zahlungshandlungen maßgeblich, die sich aus den Vermerken der Beklagten auf den Abschlagsrechnungen ergeben (vgl. BGH BauR 1998, 398 (399); OLG Düsseldorf, BauR 1992, 783 (785)) .
  • OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11

    VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom

    Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug befugt, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt, wenn sich nicht aus der Skontovereinbarung etwas anderes ergibt (KG Urt. v. 12.12.2003 - 4 U 263/01; BauR 2005, 764 - Leitsatz; juris Rn. 37, 45f; OLG Düsseldorf Urt. v. 19.11.1999 - 22 U 90/99, BauR 2000, 729f, juris Rn. 3ff; Urt. v. 14.12.1982 - 21 U 102/82 -, BauR 1985, 333; Locher in Ingenstau/Korbion, 17. Aufl. 2010, VOB/B § 16 Abs. 5 Rn. 8f; Kandel in Ganten/ Jagenburg/ Motzke VOB/B, 2. Aufl. 2008, § 16 Nr. 5 Rn. 32; Nettesheim BB 1991, 1724ff; Stellmann/Isler ZfBR 2004, 633, 637).

    Nach § 270 BGB habe der Schuldner zwar das Geld im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln, gleichwohl bleibe der Leistungsort nach § 269 Abs. 1 BGB der Wohnort des Schuldners, § 270 Abs. 4 BGB (ebenso: OLG Düsseldorf Urt. v. 19.11.1999 - 22 U 90/99, BauR 2000, 729, juris Rn. 3; OLG Saarbrücken Urt. v. 02.08.1997 - 1 U 14/97, OLGR 1998, 73, juris Rn. 14; a.A. OLG Düsseldorf Urt. v. 30.06.1992 - 23 U 220/91, BauR 1992, 678; juris Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00

    Voraussetzungen des Skonto-Abzugs; Darlegungs- und Beweislast

    Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.10.1999 - 2 U 148/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3649
OLG Oldenburg, 06.10.1999 - 2 U 148/99 (https://dejure.org/1999,3649)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.10.1999 - 2 U 148/99 (https://dejure.org/1999,3649)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - 2 U 148/99 (https://dejure.org/1999,3649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 638 BGB; § 633 Abs. 1 BGB
    Mangel an einem Bauwerk durch Arbeiten zur Errichtung eines neuen Bauwerks; Mangelhaftigkeit eines Löschwasserteichs neben einer Altenheimwohnanlage bei Tauglichkeit der gesamten Anlage; Fehlerbegriff im Werkvertragsrecht; Pflicht zur Anlegung eines Löschwasserteichs und ...

  • ibr-online

    Löschwasserteich als Bauwerk? Überbau als Baumangel?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mangel an einem Bauwerk durch Arbeiten zur Errichtung eines neuen Bauwerks; Mangelhaftigkeit eines Löschwasserteichs neben einer Altenheimwohnanlage bei Tauglichkeit der gesamten Anlage; Fehlerbegriff im Werkvertragsrecht; Pflicht zur Anlegung eines Löschwasserteichs und ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 633, 638
    Gewährleistung bei Herstellung eines Löschteichs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 545
  • NZBau 2000, 337
  • BauR 2000, 451 (Ls.)
  • BauR 2000, 731
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 26.02.2002 - 3 U 498/01

    Mangelhaftigkeit des Werks bei fehlender direkte Verbindung einer Wohnung bzw.

    Mangels dinglicher Absicherung ist der künftige Gebrauch der Wohnungseigentumsanlage mit einer Ungewissheit behaftet, die die Tauglichkeit des Objekts zum gewöhnliche Gebrauch mindert (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 545).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht